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            <title>Die Linke Stadtrat Regenburg: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Stadtrat Regenburg</copyright>
            
            <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 12:16:13 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Tue, 22 Sep 2026 12:16:13 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-31298</guid>
                <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 13:30:43 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Kürzungen beim Wohngeld – wie hart trifft es die Regensburger*innen und den städtischen Haushalt?</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/kuerzungen-beim-wohngeld-wie-hart-trifft-es-die-regensburgerinnen-und-den-staedtischen-haushalt/</link>
                <author>Cassandra Andraschko</author>
                <description>Status: unbeantwortet</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Status: unbeantwortet</p>
<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,</p>
<p>das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des</p>
<p>Wohngeldes beschlossen.</p>
<p>1. Vorgesehen sind ab dem 1. Januar 2027 unter anderem<br>die Aussetzung der turnusmäßigen Wohngelderhöhung, eine Halbierung der<br>Heizkostenkomponente sowie eine Verschärfung der Berechnungsformel. Bundesbauministerin Verena Hubertz hat öffentlich erklärt, dass die Kürzungen alle bisherigen Wohngeldempfänger*innen betreffen werden und rund ein Drittel der Haushalte aus dem Leistungsbezug herausfallen könnte</p>
<p>2. Der Deutsche Mieterbund (DMB) geht von 500.000 Haushalten bundesweit aus, die im Zuge der Reform aus dem Wohngeld fallen</p>
<p>3. Sozialverbände wie der Paritätische Gesamtverbandkritisieren die Pläne scharf und warnen vor einer faktischen Leistungskürzung zulasten einkommensschwacher Haushalte. Fällt der Anspruch auf Wohngeld weg oder sinkt er spürbar, ist absehbar, dass bei einem Teil der betroffenen Haushalte das Risiko von Mietrückständen, Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit steigt, oder sie auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII ausweichen müssen. Bei Leistungen des SGB II wären das kommunal mitfinanzierte Kosten der Unterkunft.&nbsp;<br>Selbst die Bundesregierung spricht im Gesetzesentwurf von Mehrausgaben im SGB II in Höhe von 74 Millionen Euro, die auf die Kommunen entfallen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Kürzungen treffen Regensburg besonders hart. Da die Mietpreise weiter explodieren ist ein Umzug in eine günstigere Wohnung illusorisch. Den aktuell noch Wohngeldberechtigten wird zum Teil nichts anderes übrigbleiben als Grundsicherung zu beantragen. Dadurch wird die Armutssituation weiter verschärft und der städtische Haushalt wird über die Kosten der Unterkunft zusätzlich belastet. Vor diesem Hintergrund bitten wir daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:</p>
<p>1. Wie viele Regensburger Haushalte beziehen derzeit Wohngeld (Stichtag: 31. August 2026)?</p>
<p>2. Wie viele davon wären nach vorliegenden Berechnungen bzw. Schätzungen der Stadtverwaltung von den geplanten Kürzungen betroffen oder würden ihren Anspruch vollständig verlieren?</p>
<p>3. Welche Mehrausgaben erwartet die Stadtverwaltung bei den Kosten derUnterkunft im Rahmen von Grundsicherung/Bürgergeld (SGB II), sollte ein Teil der bisherigen Wohngeldhaushalte in die Grundsicherung fallen?</p>
<p>4. Liegen der Verwaltung Prognosen zur Zahl der Regensburger Haushalte vor, die infolge der Reform künftig auf ergänzende oder ersetzende kommunale bzw. kommunal mitfinanzierte Sozialleistungen angewiesen sein werden?</p>
<p>5. Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung auf die Zahl der von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Menschen in Regensburg und mit welchem zusätzlichen Mittelbedarf ist bei der Wohnungslosenhilfe zu rechnen?</p>
<p>6. Beabsichtigt der Oberbürgermeister, sich gegenüber dem Bund gegen die geplanten Kürzungen zu positionieren, etwa über den Bayerischen Städtetag oder den Deutschen Städtetag?</p>
<p>7. Welche kommunalen Handlungsspielräume sieht die Verwaltung, um negative Folgen der Bundeskürzungen für Regensburger Bürger*innen abzufedern, und welche Kosten wären damit für die Stadt verbunden?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,</p>
<p>Cassandra Andraschko</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31186</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Sep 2026 12:11:17 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Anwendung der Zweckentfremdungssatzung in Regensburg</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-anwendung-der-zweckentfremdungssatzung-in-regensburg/</link>
                <author>Cassandra Andraschko </author>
                <description>Status: unbeantwortet</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,&nbsp;</p>
<p>die Zweckentfremdungssatzung stellt, wie Sie sicher auch wissen, ein Mittel dar, mit welchem die Stadt Regensburg gegen die Wohnungsnot und die mehr als angespannte Wohnungssituation in der Stadt vorgehen kann. Als solche bietet sie nicht nur die Möglichkeit, gegen eine Umwandlung von Wohnungen in Büroräume, sondern vor allem auch gegen Leerstand vorzugehen. Dabei kommt es vor, dass der Leerstand nicht nur durch Umbauten oder Mieterwechsel entsteht, sondern durchaus auch spekulativer Natur sein kann. Sobald Vermieter*innen bewusst Immobilien leer stehen lassen, um zu einem späteren Zeitpunkt potenziell höhere Mieten zu erzielen, schadet dies den Regensburger Mieter*innen ungemein. Um dies zu unterbinden, könnte in Zukunft auch mit der von Ihrer Koalition angekündigten Verschärfung der Satzung gegen spekulativen Leerstand vorgegangen werden.</p>
<p>&nbsp;Um einen Überblick darüber zu erhalten, wie die Satzung bisher bei Zweckentfremdung hinsichtlich Leerstand angewendet wurde, bitte ich den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:</p>
<p>1. Hat die Stadtverwaltung eine Gesamtübersicht über die Leerstandsquote und auch die Anzahl der Leerstehenden Immobilien (in Zahl und qm) im Stadtgebiet, und wenn ja wie hoch sind die jeweiligen Zahlen?&nbsp;</p>
<p>2. Wenn Zahlen zu den letzten Jahren vorliegen, wie haben sich diese entwickelt? Welche Quellen nutzt die Stadt für die Erhebung?&nbsp;</p>
<p>3. Gibt es neben der verpflichtenden Meldung von Leerstand durch die Zweckentfremdenden andere Wege, dass die Verwaltung über Leerstand Kenntnis erlangt?&nbsp;</p>
<p>4. Wie oft wurden bisher Bußgelder für das Nichtanzeigen von Zweckentfremdung, speziell durch Leerstand, nach §13 Satz 2 der Regensburger Zweckentfremdungssatzung verhangen?</p>
<p>5. Wie oft wurden bisher Bußgelder nach §13 Satz 1 der Regensburger Zweckentfremdungssatzung, speziell für Leerstand über den angegebenen 3 Monaten, verhangen?&nbsp;</p>
<p>6. Wie viele Wohneinheiten (in Zahl und qm) gingen in den letzten Jahren durch einen Antrag auf Zweckentfremdung verloren und wie viel Ersatzwohnraum wurde geschaffen?</p>
<p>&nbsp;7. Gibt es Maßnahmen, um die Wirksamkeit der Zweckentfremdungssatzung zu messen und wenn ja, welche Kennzahlen liegen hierzu vor?&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,&nbsp;</p>
<p>Cassandra Andraschko&nbsp;<br>Stadträtin</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31122</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Aug 2026 11:24:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Sozialbaum für die Stadt Regensburg</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/sozialbaum-fuer-die-stadt-regensburg/</link>
                <author>Sebastian Wanner</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einrichtung und Verwaltung eines digitalen und analogen „Sozialbaum Regensburg“</strong></p>
<p>Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit den freien Wohlfahrtsverbänden ein zentrales, barrierearmes und interaktives Verzeichnis aller sozialen Angebote, Hilfeformen und Beratungsinstitutionen in Regensburg (“Sozialbaum Regensburg”) zu entwickeln und langfristig zu pflegen.</p>
<p>Das Verzeichnis soll barrierefrei (z. B. auf regensburg.de) eingebunden und je nach Stadtteil, Zielgruppe sowie Lebenslage filterbar sein. Die Wissensdatenbank des städtischen Chatbots (Ratisbot) und die Regensburger Familien-App sollen dabei gezielt erweitert und genutzt&nbsp; werden.</p>
<p>Außerdem soll eine Erstellung zielgruppenspezifischer und stadtteilbezogener Printmedien (Flyer, Übersichtsplakate) erfolgen, welche in stark frequentierten städtischen und sozialen Anlaufstellen (z. B. Bürger- und Jugendzentren, Stadtteilbüchereien) ausgelegt werden.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Regensburg verfügt über ein dichtes soziales Netz, dessen Angebote für Hilfesuchende jedoch oft schwer überschaubar sind und zu selten gemeinsam wahrgenommen werden. Die Einrichtung eines digitalen und analogen “Sozialbaums Regensburg” begegnet diesen Schwierigkeiten auf mehreren Ebenen. Anlaufstellen werden gebündelt und nach Stadtteilen sowie Lebenslagen filterbar gemacht, womit ein niedrigschwelliger Zugang zu Hilfsangeboten möglich wird.</p>
<p>Durch die geplante Einbindung in den städtischen Chatbot (Ratisbot) und die Familien-App werden bestehende IT-Synergien optimal genutzt. Um auch Personen ohne Internetzugang oder –kenntnisse zu erreichen, wird das Angebot um dezentrale Print-Übersichten in den verschiedenen Stadtteilen in stark frequentierten Einrichtungen ergänzt.</p>
<p>Die Kooperation mit den freien Trägern sichert die Datenaktualität und entlastet Beratungsstellen durch gezielte Vermittlung. Erfolgreiches Vorbild hierfür ist der etablierte <i>Hilfekompass Würzburg</i><a href="https://fileboxoo.die-linke.de/9.3.1-7845ddad764550a1266425a0aa133448/web-apps/apps/documenteditor/main/index.html?_dc=9.3.1-10&amp;lang=de&amp;customer=ONLYOFFICE&amp;type=desktop&amp;frameEditorId=iframeEditor&amp;isForm=false&amp;compact=true&amp;parentOrigin=https://bundescloud.die-linke.de&amp;uitheme=theme-system&amp;fileType=docx#_ftn1" target="_blank" title rel="noreferrer"><i><sup>[1]</sup></i></a><i>. </i>Der Sozialbaum stärkt die Stadtteile und stellt sicher, dass Informationen über Hilfeleistungen barrierearm verfügbar sind und schnell genutzt werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p><a href="https://fileboxoo.die-linke.de/9.3.1-7845ddad764550a1266425a0aa133448/web-apps/apps/documenteditor/main/index.html?_dc=9.3.1-10&amp;lang=de&amp;customer=ONLYOFFICE&amp;type=desktop&amp;frameEditorId=iframeEditor&amp;isForm=false&amp;compact=true&amp;parentOrigin=https://bundescloud.die-linke.de&amp;uitheme=theme-system&amp;fileType=docx#_ftnref1" target="_blank" title rel="noreferrer">[1]</a>&nbsp;<a href="https://hilfekompass.wuerzburg.de/" target="_blank" title="https://hilfekompass.wuerzburg.de/" rel="noreferrer"><u>https://hilfekompass.wuerzburg.de/</u></a> (abgerufen am 20.08.2026).</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31185</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 12:10:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Auszubildende der Stadt Regensburg</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-auszubildende-der-stadt-regensburg/</link>
                <author>Laura-Ann Neumann</author>
                <description>Status: unbeantwortet</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>anlässlich des bevorstehenden Beginns des neuen Ausbildungsjahrgangs zum 1. September möchten wir uns grundsätzlich mit der Ausbildungssituation bei der Stadt Regensburg beschäftigen.</p>
<p>Dabei stellt sich für uns insbesondere die Frage, wie viele Personen jährlich eine Ausbildung bei der Stadt beginnen, wie sich die Ausbildungsverhältnisse im weiteren Verlauf entwickeln und wie viele Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss anschließend von der Stadt übernommen werden.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Übersicht über die vergangenen fünf Ausbildungsjahrgänge.</p>
<p>Wir bitten dabei insbesondere um folgende Angaben:</p><ol><li><strong>Wie viele Auszubildende haben jeweils zum Ausbildungsbeginn bei der Stadt Regensburg bzw. ihren städtischen Einrichtungen eine Ausbildung begonnen?&nbsp;</strong>Bitte nach Ausbildungsjahrgang und, soweit möglich, nach Ausbildungsberuf aufschlüsseln.</li><li><strong>Wie viele Ausbildungsverhältnisse wurden in den jeweiligen Jahrgängen vorzeitig beendet?&nbsp;</strong>Soweit möglich, bitten wir um eine Aufschlüsselung danach, ob die Beendigung von den Auszubildenden oder von Seiten der Stadt ausging. Eine Angabe zu den Gründen wäre ebenfalls interessant, sofern dies datenschutzrechtlich und organisatorisch möglich ist.</li><li><strong>Wie viele Auszubildende haben ihre Ausbildung jeweils erfolgreich abgeschlossen?</strong></li><li><strong>Wie viele der erfolgreichen Absolvent*innen wurden anschließend von der Stadt Regensburg übernommen?&nbsp;</strong>Dabei wäre insbesondere interessant, wie viele unmittelbar bzw. zeitnah nach Ausbildungsabschluss ein Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt erhalten haben.</li><li><strong>Wie viele erfolgreiche Absolvent*innen wurden nicht übernommen?&nbsp;</strong>Falls hierzu entsprechende Gründe oder Kriterien vorliegen, bitten wir auch um eine kurze Darstellung.</li><li><strong>Wie hat sich das Verhältnis zwischen Ausbildungsplätzen, erfolgreichen Ausbildungsabschlüssen und anschließenden Übernahmen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?</strong></li></ol><p>Uns geht es dabei ausdrücklich um eine&nbsp;<strong>allgemeine Betrachtung der Ausbildungssituation bei der Stadt Regensburg</strong>&nbsp;und nicht um die Bewertung einzelner Auszubildender oder Einzelfälle. Insbesondere interessiert uns, ob sich über die vergangenen Ausbildungsjahrgänge hinweg bestimmte Entwicklungen oder Unterschiede erkennen lassen.</p>
<p>Da zum 1. September ein neuer Ausbildungsjahrgang beginnt, wäre eine zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage besonders interessant.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Mühe und die Beantwortung unserer Fragen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Laura-Ann Neumann</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31181</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 11:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Bezahlkarte für Flüchtlinge - Bilanz für Regensburg</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-bezahlkarte-fuer-fluechtlinge-bilanz/</link>
                <author>Laura-Ann Neumann</author>
                <description>Status: beantwortet</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete – Bilanz für Regensburg&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Neumann, mit Nachricht vom 11. Juli haben Sie aufgezeigt, dass die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete bereits zwei Jahre zurückliegt. Gerne beantworte ich den anlässlich dieses Zeitpunkts übermittelten Fragenkatalog. Des Weiteren möchte ich mich für Ihr Interesse an der Thematik bedanken.</p>
<p>1. Wie hoch waren seit der Einführung der Bezahlkarte im Jahr 2024 die Gesamtkosten für deren Einführung, Verwaltung und Betrieb in der Stadt Regensburg?&nbsp;</p>
<p>Mit Einführung der Bezahlkarte sind grundsätzlich keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstanden. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Bezahlkarte werden seitens des Freistaat Bayern übernommen. Hiervon ausgenommen sind entstehende Kosten im Zusammenhang mit den in den Verwaltungen eingesetzten EDV-Fachverfahren. Seitens der Stadt Regensburg wird eine Schnittstelle zwischen dem AKDB-Fachverfahren OK.Sozius und der Bezahlkartensoftware eingesetzt. Die Beschaffung und Kostenabwicklung erfolgt hierbei durch das Amt für Informations und Kommunikationstechnik. Durch die Schnittstelle konnte eine Erleichterung der internen Arbeitsabläufe erreicht werden. Für die Implementierung der bidirektionalen Schnittstelle war im Jahr 2024 eine einmalige Ausgabe von 4.849 Euro brutto erforderlich. Daneben fallen jährliche Kosten in Höhe von 1.942 Euro brutto an.</p>
<p>2. Welche dieser Kosten wurden vom Freistaat Bayern übernommen und welche Kosten verblieben bei der Stadt Regensburg?</p>
<p>Wir bitten um eine möglichst detaillierte Aufschlüsselung der von der Stadt getragenen Kosten. Der Freistaat Bayern trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Bezahlkarte entstehen. Dies betrifft insbesondere die Kosten der Bezahlkartensoftware, den Bezahlkartenrohlingen sowie die Vergütungen des Zahlungsdienstleisters. Seitens der Stadt Regensburg sind nur die Kosten selbst zu tragen, welche das AKDB-Fachverfahren OK.Sozius sowie dessen Erweiterungen betreffen. Siehe hierzu auch die Ausführungen zu 1.</p>
<p>3. Welche konkreten Vorteile oder Verbesserungen hat die Stadtverwaltung seit Einführung der Bezahlkarte festgestellt?&nbsp;</p>
<p>Vor Einführung der Bezahlkarte erfolgte die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG zum Teil über Barauszahlungen. Hierfür war es notwendig, in den Räumlichkeiten des Amtes für Soziales Bargeld in eigens hierfür beschafften Kassenauszahlungsautomaten vorzuhalten. Durch die Einführung der Bezahlkarte konnte das bisherige Prozedere aufgegeben bzw. durch die Bezahlkarte fortentwickelt werden. Durch den Wegfall der Bargeldbevorratung sehen wir insbesondere Vorteile bzw. Verbesserungen bei Gewährleistung der Arbeitssicherheit der eingesetzten Mitarbeitenden. Da keine Barauszahlungen mehr vorgenommen werden, erübrigen sich die mit Zahlstellen verbundenen Tages- und Monatsabschlüsse, was eine Arbeitserleichterung darstellt.</p>
<p>4. Wie bewertet die Stadtverwaltung den zusätzlichen Verwaltungs- und Personalaufwand, der durch die Einführung der Bezahlkarte entstanden ist?&nbsp;</p>
<p>Durch die Nutzung der Bezahlkarte entstand kein zusätzlicher Verwaltungs- und Personalaufwand. Sowohl die Betreuung der früheren Kassenauszahlungsautomaten als auch der Bezahlkartensoftware erfolgt durch städtische Bedienstete.</p>
<p>5. Liegen der Stadtverwaltung wissenschaftliche Untersuchungen, Evaluationen oder verwaltungsinterne Auswertungen zur Wirkung der Bezahlkarte vor, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Verwaltungsvereinfachung oder Kosteneinsparung?&nbsp;</p>
<p>Falls ja, bitten wir um eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse. Dem Amt für Soziales liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vor. Zu den Kosten siehe Punkt 6.</p>
<p>6. Wie hoch waren die jährlichen Verwaltungskosten für die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor Einführung der Bezahlkarte und wie hoch sind sie seit deren Einführung?&nbsp;</p>
<p>Vor Einführung der Bezahlkarte erfolgte die Bereitstellung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Teil in Form von Barauszahlungen. Hierfür wurde seitens des Amtes für Soziales Bargeld in sogenannten Kassenauszahlungsautomaten vorgehalten. Der Betrieb der Kassenauszahlungsautomaten sowie deren Wartung/Reparaturen verursachte regelmäßig wiederkehrende Kosten. Die Ausgaben für Anschaffung und softwarebasierte Wartung fielen ausschließlich beim Amt für Informations- und Kommunikationstechnik an. Ebenso wurden Bargeldbewegungen zur Be- bzw. Entladung durch ein vertraglich beauftragtes Werttransportunternehmen durchgeführt. Dieses musste auch für die etwaige Störungsbeseitigung herangezogen werden, da die Mitarbeitenden im Wege der Zahlstellensicherheit keinen Zugriff auf das Innenleben der Kassenautomaten hatten. Durch die Bezahlkarte erübrigen sich nun die Ausgaben, die mit der Befüllung sowie Störungsbeseitigung der Kassenautomaten durch das beauftragte Unternehmen angefallen sind. Die lfd. Einsparung beziffert sich auf ca. 2.000 Euro jährlich. In der Gesamtschau ist durch den Wegfall der Bargeldbevorratung, den reduzierten Wartungsaufwand und Reparaturbedarf sowie den ausbleibenden Kosten des Werttransportunternehmens seitens des Amtes für Soziales von einem laufenden Kostenersparnis auszugehen. Für ein abschließendes Fazit müsste diese mit den Kosten für die beschaffte Schnittstelle gegenübergestellt werden (vgl. Nr. 1).</p>
<p>7. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung zu den Auswirkungen der Bezahlkarte auf die Lebensrealität, die gesellschaftliche Teilhabe und die Alltagsbewältigung der betroffenen Leistungsberechtigten vor?&nbsp;</p>
<p>Wurden hierzu eigene Erhebungen oder Auswertungen durchgeführt? Das Amt für Soziales kann hierzu keine Einschätzung abgeben; Erhebungen und Auswertungen wurden nicht durchgeführt.&nbsp;</p>
<p>8. Hat sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat Bayern oder auf anderem Wege für Änderungen an der Bezahlkarte oder für deren Abschaffung eingesetzt? Falls ja, welche konkreten Schritte wurden seit ihrer Einführung unternommen? Falls nein, warum nicht?</p>
<p>Welche weiteren Initiativen sind gegebenenfalls geplant? Seit meinem Amtsantritt am 01. Mai 2026 habe ich mich bisher gegenüber dem Freistaat Bayern nicht zur Bezahlkarte positioniert. Eine Veranlassung gab es bislang auch nicht.&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen&nbsp;</p>
<p>Dr. Thomas Burger&nbsp;</p>
<p>Oberbürgermeister</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31303</guid>
                <pubDate>Sat, 08 Aug 2026 13:27:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Tarifverträge bei städtischen Tochterunternehmen </title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-tarifvertraege-bei-staedtischen-tochterunternehmen/</link>
                <author>Sebastian Wanner</author>
                <description>Status: unbeantwortet</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,</p>
<p>lieber Thomas,</p>
<p>in der Sitzung des Stadtrats am 30.07.2026 habe ich nachgefragt, ob denn alle städtischen Tochterfirmen einem Tarifvertrag unterliegen. Es herrschte meines Empfindens nach Unklarheit bei der Beantwortung, so hieß es, dass mindestens an Tarifverträgen orientiert bezahlt werde, eine Antwort jedoch schriftlich erfolgen kann.&nbsp;</p>
<p>Um sicherzustellen, dass die Anfrage in der Hektik nicht untergeht, stelle ich diese nun schriftlich. Sollte bereits an der Antwort gearbeitet werden, denke ich, dass diese Anfrage keinen weiteren Aufwand stellt.&nbsp;</p>
<p>Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:</p><ul class="list-normal"><li>Unterliegen alle städtischen Tochterfirmen einem Tarifvertrag? </li><li>Wie viele Mitarbeiter*innen haben die städtischen Töchterfirmen gesamt und wie viele unterliegen keinem/einem Tarifvertrag?</li><li>Wenn dies nicht der Fall ist: Welche der Tochterfirmen unterliegen keinem Tarifvertrag und wie viele Mitarbeiter*innen betrifft dies?</li><li>Ist bei solchen Tochterfirmen, die keinem Tarifvertrag unterliegen, geplant, einen (Haus-)Tarifvertrag abzuschließen?</li></ul><p>Vielen Dank für die ersten Antworten in der Sitzung und die weiteren Antworten auf diese Anfrage.&nbsp;</p>
<p>Mit besten Grüßen</p>
<p><strong>Sebastian Wanner</strong></p>
<p><i>Co-Fraktionsvorsitzender Fraktion Die Linke im Stadtrat Regensburg</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31182</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Jul 2026 11:52:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Daten zur Gewerbesteuer</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-daten-zur-gewerbesteuer/</link>
                <author>Sebastian Wanner</author>
                <description>Status: beantwortet</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Hake, sehr geehrter Herr Wanner,&nbsp;</p>
<p>vielen Dank für Ihr Interesse zu den steuerlich erfassten Unternehmen in der Stadt Regensburg und deren Gewerbesteuerzahlungen.</p>
<p>Gerne beantworte ich nachfolgend die übermittelten Fragen:&nbsp;</p>
<p>Wie viele Unternehmen waren in Regensburg Ende 2024/2025 gemeldet?&nbsp;</p>
<p>zum 31.12.2025: 15.327 angemeldete Gewerbe&nbsp;</p>
<p>zum 31.12.2024: 14.705 angemeldete Gewerbe&nbsp;</p>
<p>Wie viele Unternehmen in Regensburg zahlten 2024/2025 Gewerbesteuer?</p>
<p>In Regensburg sind ca. 6.500 Unternehmen gewerbesteuerlich erfasst. Davon zahlten in</p>
<p>2024: 3.775 Gewerbebetriebe&nbsp;<br>2025: 3.478 Gewerbebetriebe</p>
<p>Gewerbesteuer.&nbsp;</p>
<p>Wie hoch ist die Gewerbesteuer und der Anteil an der gesamten Gewerbesteuer 2024/2025. den die 300, bzw. 200, bzw. 100 größten Gewerbesteuerzahlenden der Stadt zahlen?&nbsp;</p>
<p>2024: Gewerbesteueraufkommen: 223.857.915,01 €&nbsp;</p>
<p>100 = 147.039.155,19 € entspricht 65,68%&nbsp;<br>200 = 163.262.316,06 € entspricht 72,93%&nbsp;<br>300 = 172.214.834,21 € entspricht 76,93%</p>
<p>2025: Gewerbesteueraufkommen: 250.017.521,04 €&nbsp;</p>
<p>100 = 139.736.272,82 € entspricht 55,89 %&nbsp;<br>200 = 153.571.640,92 € entspricht 61,42 %&nbsp;<br>300 = 161.689.406,58 € entspricht 64,67%&nbsp;</p>
<p>Wie hoch ist die Gewerbesteuer und der Anteil an der gesamten Gewerbesteuer 2024/2025, den die zehn größten Gewerbesteuerzahlenden der Stadt zahlen?&nbsp;</p>
<p>2025: 76.811.311,00 €&nbsp;<br>2024: 80.988.981,85 €&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen&nbsp;</p>
<p>Dr. Thomas Burger&nbsp;</p>
<p>Oberbürgermeister</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31171</guid>
                <pubDate>Thu, 16 Jul 2026 13:58:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Beschattungsmaßnahme für die Altstadt</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/antrag-tuecher-innenstadt-reminder/</link>
                <author>Cassandra Andraschko</author>
                <description>Status: Antrag gestellt</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,</p>
<p>wir bitten darum den Antrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem zuständigen Gremium vorzulegen:&nbsp;</p>
<p><strong>Beschattungsmaßnahme für die Altstadt</strong></p>
<p>Die Stadt Regensburg soll zum nächstmöglichen sinnvollen Zeitpunkt (z. B. vor heißen Perioden) vertikal aufgehängte Tücher als Beschattungsmaßnahmen, analog zu den getroffenen Maßnahmen in Köln<sup>[1]</sup>, in der Altstadt anbringen.&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Aufgrund des Klimawandels werden wir in der nahen Zukunft weitere und wahrscheinlich noch heftigere Hitzewellen erleben müssen. Die Zahl der Hitzetoten wird voraussichtlich weiter steigen und die Altstadt wird tagsüber so heiß werden, dass sich Menschen dort schwer aufhalten können.</p>
<p>Wir sollten daher schnellstmöglich verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Stadt auf die kommenden Hitzewellen vorzubereiten. Sonnensegel als Beschattungsmaßnahme werden aktuell in Köln erprobt und dort wurde bereits eine Reduktion der gemessenen Temperatur von mehreren Grad Celsius festgestellt. Durch die vertikale Anbringung soll nicht nur Schatten gespendet werden, sondern die Luft weiter zirkulieren können.</p>
<p>Diese Maßnahme ist weder besonders invasiv noch sollte sie besonders kostspielig sein. Sie ist ein einfaches und schnell umsetzbares Mittel, um die Hitze in der Altstadt weiter anzugehen. Wobei wir aber auch hier betonen möchten, dass diese natürlich nur eine von vielen Maßnahmen zur Hitzereduktion sein darf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Sebastian Wanner &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Michelle Hake&nbsp;</strong></p>
<p><i>Co-Fraktionsvorsitzender &nbsp;Co-Fraktionsvorsitzende</i></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Laura Neumann &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;</strong><i> </i><strong>Cassandra Andraschko</strong></p>
<p><i>Stadträtin</i><strong> &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;</strong><i>Stadträtin</i></p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>[1] siehe: <a href="https://uni-koeln.de/universitaet/aktuell/koelner-universitaetsmagazin/unimag-einzelansicht/koelns-neue-schattenseite-abkuehlung-auf-der-hohe-strasse" target="_blank" title="https://uni-koeln.de/universitaet/aktuell/koelner-universitaetsmagazin/unimag-einzelansicht/koelns-neue-schattenseite-abkuehlung-auf-der-hohe-strasse" rel="noreferrer"><u>https://uni-koeln.de/universitaet/aktuell/koelner-universitaetsmagazin/unimag-einzelansicht/koelns-neue-schattenseite-abkuehlung-auf-der-hohe-strasse</u></a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31184</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 12:06:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Änderung des BayKiBiG</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-aenderung-des-baykibig/</link>
                <author>Laura-Ann Neumann </author>
                <description>Status: beantwortet</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,<br>&nbsp;<br>in den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Anfragen von Kolleg*innen aus anderen Städten und Gemeinden, sowie Anfragen von Eltern, die sich zwischen Verzweiflung und Empörung bewegen – und das völlig zurecht: Die "Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern", angesiedelt beim Bayrischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, kündigt die Umsetzung des neuen Gesetzes BayKiBiG an. Mit rosigen Worten umschreibt die Landesarbeitsgemeinschaft, dass der Elternbeitragszuschuss von 100 € angeblich zugunsten der Kinder gestrichen wird. Das Schreiben finden Sie im Anhang.<br>&nbsp;<br>Das Geld soll nun auf die Trägerschaften umverteilt werden. Die Eltern selbst jedoch bleiben im Ungewissen, wie sich Beiträge ab sofort zusammensetzen, denn das Gesetz sieht keine explizite Deckelung für die Beiträge seitens der Eltern vor.<br>&nbsp;<br>Daher möchten wir von Ihnen wissen:<br>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wurde angehängtes Schreiben auch an Eltern in der Stadt Regensburg verschickt?<br>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Hat die Verwaltung bereits Schritte eingeleitet, um die Änderung des BayKiBiG in Regensburg umzusetzen?<br>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wie plant die Stadt Regensburg auf die Streichung des Elternbeitragszuschusses zu reagieren? Sollen die Mittel der Staatsregierung auch weiterhin zur Reduzierung des Elternbeitrags verwendet werden?<br>&nbsp;<br>Wir freuen uns über eine zeitnahe Beantwortung der Fragen.<br><br>Mit freundlichen Grüßen<br>Laura-Ann Neumann</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort:</strong></p>
<p>Änderung des BayKiBiG&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Neumann,</p>
<p>mit E-Mail vom 15. Juli 2026 haben Sie sich erkundigt, wie die Stadt Regensburg mit den Änderungen des BayKiBiG umgehen werde und ob das Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft an die Eltern weitergeleitet worden sei.&nbsp;</p>
<p>Gerne beantworte ich ihre Fragen:&nbsp;<br>Das von Ihnen erwähnte Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft (,,Gemeinsam für gute Kitas! Gemeinsam für unsere Kinder!") wurde seitens der Stadt Regensburg nicht an die Eltern in den städtischen Kindertageseinrichtungen weitergeleitet. Ob freie Träger dieses Schreiben an die Eltern ausgehändigt haben, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.&nbsp;<br>Hinsichtlich Ihrer weiteren Fragen darf ich Sie auf die Beschlussvorlage V0/26/23269/52 verweisen. Dieser können Sie die entsprechenden Informationen entnehmen. Die Beschlussvorlage wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.07.2026 behandelt. Selbstverständlich können Sie jederzeit als Zuhörerin an der Sitzung teilnehmen.&nbsp;<br>Im Nachgang der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird ein Informationsschreiben an die Eltern versandt. Hierzu hat sich die Stadtverwaltung mit den freien Trägern abgestimmt.&nbsp;<br>Ich bitte um Verständnis, dass Angelegenheiten, die Gegenstand einer bevorstehenden Beratung in einem Ausschuss oder Gremium sind, aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht parallel beantwortet werden.<br>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen&nbsp;</p>
<p>Thomas Burger<br>Oberbürgermeister</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31207</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Jul 2026 11:08:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Open Source in der Verwaltung</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-open-source-in-der-verwaltung/</link>
                <author>Sebastian Wanner</author>
                <description>Status: beantwortet</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Hake, sehr geehrter Herr Wanner,</p>
<p>mit Nachricht vom 06. Juli 2026 haben Sie sich mittels eines Fragenkatalogs dafür interessiert, inwieweit die Stadtverwaltung Open Source Anwendungen nutzt beziehungsweise welche Pläne dahingehend existieren.</p>
<p>Gerne beantworte ich nachfolgend Ihre Fragen:&nbsp;</p>
<p>1. Welche Pläne zum Umstieg auf Open Source Anwendungen / Open Source Betriebssystemen gibt es in der Regensburger Verwaltung?&nbsp;<br>Die Stadt Regensburg verfolgt einen pragmatischen Ansatz beim Einsatz von Open-SourceSoftware oder "Closed-Source"-Software. Es geht darum, dass die Anwendungen einen Mehrwert und Nutzen für die Stadtverwaltung bieten. Der größere Teil der bislang eingesetzten Anwendungen basiert auf „Closed-Source", d.h. es handelt sich um kommerzielle Softwareprodukte, bei denen externe Anbieter die Weiterentwicklung und den Support übernehmen und der Programmcode nicht offengelegt wird. Anwendungen auf Basis von Open-Source werden ebenfalls eingesetzt , in der Regel mit einem geeigneten Dienstleistungs- und Weiterentwicklungssupport.&nbsp;</p>
<p><br>2. Wurden bereits Schritte, welche auf die Implementierung dieser Anwendungen / Betriebssysteme abzielen auf dem Weg gebracht?&nbsp;<br>Open Source Betriebssysteme werden vornehmlich im Bereich der Serverbetriebssysteme eingesetzt (Linux). Im Anwendungsbereich gibt es verschiedene Einsatzbereiche, besonders stark beispielsweise bei den Geosystemen, im Datenbankbereich oder speziell auch im Bereich der Smart City Anwendungen.&nbsp;</p>
<p>3. Gibt es einen konkreten Zeitplan zur Implementierung von Open Source Anwendungen I Open Source Betriebssystemen in Regensburg?</p>
<p>Es gibt derzeit keine Planungen zu einem Umstieg vom Client Betriebssystem Windows zu einer Open Source Alternative. Die IT-System- bzw. Anwendungslandschaft der Stadt Regensburg ist auf Grund der vielfältigen Aufgabengebiete und der unterschiedlichen Angebote und Hersteller am Markt sehr heterogen. Die eingesetzten Lösungen enthalten sowohl proprietäre als auch Open Source Anwendungen. Viele Lösungen sind spezialisiert auf bestimmte Verwaltungsbereiche, so dass der Markt an Lösungen hierfür teilweise sehr übersichtlich ist. Häufig gibt es daher für bestimmte Fachthemen nur wenige Lösungsanbieter am Markt. In der Verwaltungssoftware bilden dabei sehr häufig Microsoft Windows und Microsoft Office den Industriestandard als allgemeingültige Plattform. Im Bereich der Fachverfahren werden jedoch bereits wie oben dargestellt Open Source Lösungen eingesetzt und auch abhängig von den jeweiligen Anforderungen auch weiterhin zielführend beschafft und eingeführt.&nbsp;</p>
<p>4. Falls bereits Beschlüsse des Stadtrats gefällt wurden, bitten wir um eine Nennung dieser.&nbsp;</p>
<p>V0/24/21280/17 Maßnahmenbeschluss Umstellung auf Microsoft M365</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Thomas Burger</p>
<p>Oberbürgermeister</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31208</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 11:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Werbung an Bussen des RVV </title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-werbung-an-bussen-des-rvv/</link>
                <author>Cassandra Andraschko </author>
                <description>Status: beantwortet</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Herr Dr. Burger,&nbsp;</p>
<p>ich hätte folgende Frage(n):&nbsp;</p>
<p>Wer entscheidet welche Werbung auf den RVV Bussen abgebildet wird?&nbsp;<br>Hat die Stadt die Möglichkeit, auf die Werbung auf den Bussen Einfluss zu nehmen?&nbsp;<br>Kann die Stadt bestimmte Werbung einschränken?&nbsp;</p>
<p>mit freundlichen Grüßen&nbsp;</p>
<p>Cassandra Andraschko&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort:&nbsp;</strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau Andraschko,&nbsp;</p>
<p>gerne komme ich auf Ihre Anfrage bzgl. der Werbung an Bussen zurück.&nbsp;</p>
<p>Die Federführung bei der Vermarktung der Werbeflächen an den Bussen der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) obliegt dem Bereich Kommunikation. Die Abteilung hat dabei bestimmte Ausschlusskriterien zu berücksichtigen, die gemeinsam mit der Geschäftsführung sowie der Betriebsleitung erarbeitet worden sind.&nbsp;</p>
<p>Folgende Ausschlusskriterien gibt es:·&nbsp;</p>
<p>• Unternehmen des ÖPNV, außer der das Stadtwerk.Mobilität verbundene oder nahestehende Unternehmen&nbsp;<br>• Bäder und Saunen einschließlich Badeorte, außer Einrichtungen von der das Stadtwerk. Bäder und Arenen&nbsp;<br>• Veranstaltungsorte/ Arenen, außer Einrichtungen von der das Stadtwerk.Bäder und Arenen&nbsp;<br>• Energieversorger und Wasserwerbung aller Art, außer Eigenwerbung der REWAG KG&nbsp;<br>• Telekommunikationsgesellschaften, außer R-KOM; evtl. nach Absprache Ausnahmen&nbsp;<br>• Politische Werbung oder Inhalte • Religiöse Werbung oder Inhalte&nbsp;<br>• Werbung mit sexuellem Inhalt und Hintergrund&nbsp;<br>• Tabakwaren aller Art • Spirituosen&nbsp;<br>• Glücksspiel&nbsp;</p>
<p>Die maximale Belegung der Werbeflächen (vor allem im Bereich der Fenster) sind im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA)-Vertrag hinterlegt, den die Stadt Regensburg mit der SMO geschlossen hat. Dieser gilt auch für Busse von Subunternehmern, die in deren Auftrag fahren. Die Stadt Regensburg kann sich auf die Ausschlusskriterien und den ÖDA-Vertrag berufen, was jedoch vom zuständigen Bereich bereits sorgfältig geprüft wird.</p>
<p>mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Thomas Burger<br>Oberbürgermeister</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31187</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 15:02:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Standgebühren auf dem Bürger*innenfest</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/anfrage-standgebuehren-auf-dem-buergerinnenfest/</link>
                <author>Cassandra Andraschko</author>
                <description>Status: beantwortet</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,&nbsp;</p>
<p>das Bürger*innenfest in Regensburg ist nicht nur wahnsinning gut besucht, es ist auch voll mit Ständen von verschiedenen Initiativen, Gastronomie &amp; Co.&nbsp;</p>
<p>Anfrage:&nbsp;</p>
<p>Wie haben sich die Standgebühren auf dem Bürger*innenfest in den letzten Jahren entwickelt? Zahlen Initiativen und Gastronomien unterschiedliche Standgebühren? Wie werden die Standgebühren ermittelt?&nbsp;</p>
<p>Alles Liebe, &nbsp;</p>
<p>Cassandra Andraschko&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort:&nbsp;</strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau Andraschko,</p>
<p>für Ihr Interesse am Regensburger Bürgerfest möchte ich mich herzlich bedanken.</p>
<p>Aufgrund der Regensburger Modalitäten erfreut sich das Bürgerfest nicht nur bei den Besu-</p>
<p>chenden, sondern auch bei den Standbetreibenden außerordentlich großer Beliebtheit. Um die Vielfalt und Besonderheit dieses Ereignisses zu bewahren, herrschen sehr niedrigschwellige Regeln vor.</p>
<p>Das Kulturamt vergibt die Plätze für das Bürgerfest im Rahmen eines transparenten Ausschreibungsprozesses. Dieser findet typischerweise im Herbst des Vorjahres statt. Im Rahmen dieses Prozesses werden an diversen Plätzen (z.B. Jahninsel, Grieser Spitz, Keplerstr.) bereits Flächen für Vereine zu reduzierten Gebühren vordefiniert.</p>
<p>Nach Bewertung der eingegangenen Bewerbungen, bei der auch soziale, wie regionale Aspekte der Platzgestaltung bewertet werden, werden die Plätze entsprechend vergeben. Die</p>
<p>Organisation des Platzes (inkl. Standvergabe und Kulturprogramm) unterliegt den Vorgaben der Ausschreibung und ist dann selbständig von den Platzbetreibenden zu organisieren. Im Rahmen des Vertragsschlusses, sowie der Ausschreibung, wird auf die Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten</p>
<p>bei Bürger- bzw. Altstadtfesten hingewiesen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist die Richtlinie diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Der finanzielle Spielraum ist seit 2004 unverändert. Die Höhe der Standgebühren wird innerhalb dieses Rahmens von den Platzbetreibenden festgelegt. Letztere vereinnahmen auch die Standgebühren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dr. Thomas Burger</p>
<p>Oberbürgermeister</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten vom 24. Mai 1995 (AMBI. Nr. 26 vom 26. Juni 1995, geändert am 19.02.2004, AMBI. Nr. 13 vom 22. März 2004) (* Es handelt sich um verwaltungsinterne Richtlinien.)&nbsp;</p>
<p>1. Widmung&nbsp;</p>
<p>Bürgerfeste sind Veranstaltungen der Stadt Regensburg und Teil der Kulturpflege. Sie finden im Bereich der Altstadt und in Stadtamhof als kulturelle Straßenfeste statt. Bei den Bürgerfesten können Stände zugelassen werden, wenn sie der Versorgung der Besucher und Besucherinnen sowie der Information dienen. Zugelassen werden auch Verkaufsstände für künstlerische und handwerkliche Erzeugnisse und Flohmärkte. Dem Zweck des Bürgerfestes entsprechend müssen alle Stände dem Erscheinungsbild und Motto sowie der historischen Altstadt angepasst sein.&nbsp;</p>
<p>2. Erlaubnis&nbsp;</p>
<p>Die grundsätzliche Erlaubnis zur Nutzung des Bürgerfestbereiches erteilt das Kultur- und Fremdenverkehrsamt. Die für diese Nutzung vorgeschriebenen Genehmigungen erteilen die zuständigen Fachämter.&nbsp;</p>
<p>3. Entgelt&nbsp;</p>
<p>Für die Nutzung des Bürgerfestbereichs wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben, das der Finanzierung des kulturellen Programms und der sonstigen Kosten dieser Veranstaltung dient. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach Angebot, Größe und Gestaltung des Standes, Standort und sonstigen Anforderungen. Es beträgt beim Verkauf von&nbsp;</p>
<p>a) künstlerischen und handwerklichen Erzeugnissen pro m2 Standfläche 10 bis 60 EUR&nbsp;</p>
<p>b) alkoholischen Getränken (z.B. Bier, Wein , Sekt) und Tabakwaren pro m2 Standfläche 30 bis 150 EUR&nbsp;</p>
<p>c) alkoholfreien Getränken (z.B. Kaffee, Limonaden, Säfte) pro m2 Standfläche 10 bis 30 EUR&nbsp;</p>
<p>d) Imbiss pro m2 Standfläche 15 bis 250 EUR&nbsp;</p>
<p>e) Speisen und Getränken an Ständen mit Sitzgelegenheiten oder Tischen pro m2 bewirtschafteter Sitz oder Stehfläche 10 bis 40 EUR&nbsp;</p>
<p>f) Speisen und Getränken aus dem Lokal bei genehmigten Freisitzflächen pro m2 Freisitzfläche soweit nicht Sondernutzungserlaubnisse bereits vorliegen 10 bis 40 EUR&nbsp;</p>
<p>Für die hier nicht aufgeführten Nutzungen werden die Entgelte nach vergleichbaren Tatbeständen bemessen.&nbsp;</p>
<p>4. Ermäßigungen&nbsp;</p>
<p>Das Entgelt kann ermäßigt werden , wenn&nbsp;</p>
<p>a) die Nutzung durch gemeinnützige Vereine mit besonders förderungswürdig anerkannten Zielen (z.B. Arbe itkreis ausländischer Arbeitnehmer, Amnesty Inte rnational , Frauenhaus, Deutscher Kinderschutzbund, Soziale Initiativen, UNICEF u. a .) erfolgt.&nbsp;</p>
<p>b) Standbetreiber ihre Verkaufserlöse für soziale oder karitative Zwecke zur Verfügung stelle n und dies entsprechend belegen. 1 13.11.1 STADT . REGENSBURG&nbsp;</p>
<p>c) Standbetreiber zum kulturellen Programm beitragen und dies mit dem Verkaufserlös finanzieren. Die Höhe der Ermäßigung liegt im Ermessen des Kultur- und Fremdenverkehrsamtes.&nbsp;</p>
<p>5. Tatbestand&nbsp;</p>
<p>Ein Entgelt wird für jede befugte oder unbefugte Nutzung des Bürgerfestbereichs erhoben.&nbsp;</p>
<p>6. Fälligkeit&nbsp;</p>
<p>Das Entgelt wird mit der Genehmigungserteilung im voraus fällig. Es ist an die Stadt Regensburg oder die mit der Einhebung beauftragten Bediensteten der Stadt Regensburg zu entrichten.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31026</guid>
                <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 09:09:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Bericht zum Thema Mietwucher</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/antrag-ueber-einen-bericht-zum-thema-mietwucher/</link>
                <author>Sebastian Wanner</author>
                <description>Ergebnis: Abgelehnt </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,</p>
<p>Wir beantragen hiermit einen Bericht zum Thema Mietwucher in Regensburg.</p>
<p>Die Stadt Regensburg soll einen Bericht zum Thema Mietwucher in Regensburg erstellen</p>
<p>und veröffentlichen.</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Auch in Regensburg leiden Menschen unter akuter Wohnungsnot und die Preise steigen von</p>
<p>Jahr zu Jahr weiter. Für viele Menschen ist ein Zuhause in Regensburg eine schwere</p>
<p>finanzielle Belastung. Einige werden von Mietwucher betroffen sein, hier muss genau</p>
<p>hingeschaut werden. Um mit der aktuellen Situation informierter umgehen zu können, ist ein</p>
<p>Bericht zum Thema Mietwucher in Regensburg notwendig.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30811</guid>
                <pubDate>Wed, 13 May 2026 12:50:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Niederschriften der Plenumssitzungen</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/antrag-zur-veroeffentlichung-der-niederschrift/</link>
                <author>Sebastian Wanner</author>
                <description>Ergebnis: Abgelehnt</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,&nbsp;<br><br>wir beantragen hiermit eine Änderung der Geschäftsordnung (§ 38 Abs. 6).<br>Der § 38 Abs. 6 der Geschäftsordnung (Niederschrift) soll folgendermaßen ergänzt werden (markiert):&nbsp;<br><br>Die Niederschrift soll spätestens 9 Wochen nach der Sitzung in den Räumlichkeiten des zentralen Sitzungsdienstes zur Einsichtnahme durch die Stadtratsmitglieder aufgelegt werden. <i>Ist die Niederschrift nach 9 Wochen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, so verbleiben die unter § 23 Abs. 4 dieser Geschäftsordnung in der Online-Mediathek&nbsp;</i><br><i>abgelegten Aufnahmen so lange online, bis die Niederschrift der Öffentlichkeit vorliegt</i>. Die Stadtratsfraktionen und Einzelstadträte werden per E-Mail alsbald über die Fertigstellung der Niederschriften über die Plenumssitzungen sowie über die Sitzungen von Ausschüssen, denen sie als Mitglied angehören, informiert und auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30810</guid>
                <pubDate>Wed, 13 May 2026 12:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Unmittelbare Abstimmungsergebnisse in der Niederschrift</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/13052026-unmittelbare-abstimmungsergebnisse-in-der-niederschrift/</link>
                <author>Cassandra Andraschko</author>
                <description>Ergebnis: Zurückgezogen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,&nbsp;<br>wir beantragen hiermit eine Änderung der Geschäftsordnung (§ 38).</p>
<p>Zum § 38 soll folgender Absatz (z. B. als § 38 Abs. 7) hinzugefügt werden:<br>Die Abstimmungsergebnisse sind transparent festzuhalten, aus den Niederschriften muss&nbsp;<br>unmittelbar erkennbar sein, welche Fraktionen wie abgestimmt haben und welche&nbsp;<br>Stadträt*innen bei der Abstimmung anwesend waren.</p>
<p>Weitere Ausführung:<br>Aktuell ist oft nur mittelbar sichtbar, welche Fraktionen einem Antrag zugestimmt haben (z.&nbsp;<br>B. „Zustimmung: mit Stimmmehrheit“). Im Sinne der Transparenz sollte eine unmittelbare&nbsp;<br>Aufführung erfolgen, z.B. („Zustimmung: mit Stimmmehrheit der Fraktionen X, Y, Z“ oder<br>„Ablehnung: mit Stimmmehrheit der Fraktionen A, B,C bei Abwesenheit des*der Stadträt*in&nbsp;<br>Q“)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30812</guid>
                <pubDate>Wed, 13 May 2026 12:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Kürzung der Aufwandsentschädigung</title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/13052026-antrag-zur-kuerzung-der-aufwandsentschaedigung/</link>
                
                <description>Ergebnis: Abgelehnt</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,&nbsp;<br><br>hiermit beantragen wir die Aussetzung der Erhöhung der unter § 2 Abs. 1 (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) festgelegten monatlichen Entschädigung für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder. Das Niveau soll für die nächsten sechs Jahre vorerst auf dem Betrag von 856,29 € (alte Fassung) verbleiben / darauf festgelegt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31034</guid>
                <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Rechte der Beiräte  </title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/antrag-zur-aenderung-der-geschaeftsordnung-bezueglich-der-rechte-der-beiraete/</link>
                <author>Sebastian Wanner</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,</p>
<p>wir beantragen hiermit eine Änderung der Geschäftsordnung Abschnitt B.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Den Beiträten wird ein Antragsrecht in den Ausschüssen des Regensburger Stadtrats gewährt.</p>
<p>Dies betrifft, soweit noch nicht vorgesehen: Den Seniorenbeirat, der Inklusionsbeirat, den</p>
<p>Integrationsbeirat, den Jugendbeirat, den Kulturbeirat, den Naturschutzbeirat, den</p>
<p>Gestaltungsbeirat, dem Sportbeirat und dem Smart-City-Beirat. Über das Antragsrecht</p>
<p>zukünftiger Beiräte wird nach Gründung dieser entschieden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-31033</guid>
                <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:29:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Festlegung der Dienstaufwandsentschädigung des OB sowie der BGM </title>
                <link>https://stadtrat.die-linke-regensburg.de/antraege-und-anfragen/detail/news/antrag-zur-festlegung-der-dienstaufwandsentschaedigung-des-ob-sowie-der-bgm/</link>
                <author>Sebastian Wanner</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,</p>
<p>hiermit beantragen wir die Festlegung der Aufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters</p>
<p>auf die Untergrenze der nach Anlage 2 Abschnitt A Nr. 2 Buchst. C zum KWBG gültigen</p>
<p>Grenzen.</p>
<p>Analog dazu beantragen wir auch für die Bezüge des*der zweiten Bürgermeister*in und</p>
<p>des*der dritten Bürgermeister*in die Festlegung der Dienstaufwandsentschädigungen auf</p>
<p>die gesetzlich mögliche Untergrenze.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


