Anfrage: Anwendung der Zweckentfremdungssatzung in Regensburg
Status: unbeantwortet
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Zweckentfremdungssatzung stellt, wie Sie sicher auch wissen, ein Mittel dar, mit welchem die Stadt Regensburg gegen die Wohnungsnot und die mehr als angespannte Wohnungssituation in der Stadt vorgehen kann. Als solche bietet sie nicht nur die Möglichkeit, gegen eine Umwandlung von Wohnungen in Büroräume, sondern vor allem auch gegen Leerstand vorzugehen. Dabei kommt es vor, dass der Leerstand nicht nur durch Umbauten oder Mieterwechsel entsteht, sondern durchaus auch spekulativer Natur sein kann. Sobald Vermieter*innen bewusst Immobilien leer stehen lassen, um zu einem späteren Zeitpunkt potenziell höhere Mieten zu erzielen, schadet dies den Regensburger Mieter*innen ungemein. Um dies zu unterbinden, könnte in Zukunft auch mit der von Ihrer Koalition angekündigten Verschärfung der Satzung gegen spekulativen Leerstand vorgegangen werden.
Um einen Überblick darüber zu erhalten, wie die Satzung bisher bei Zweckentfremdung hinsichtlich Leerstand angewendet wurde, bitte ich den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:
1. Hat die Stadtverwaltung eine Gesamtübersicht über die Leerstandsquote und auch die Anzahl der Leerstehenden Immobilien (in Zahl und qm) im Stadtgebiet, und wenn ja wie hoch sind die jeweiligen Zahlen?
2. Wenn Zahlen zu den letzten Jahren vorliegen, wie haben sich diese entwickelt? Welche Quellen nutzt die Stadt für die Erhebung?
3. Gibt es neben der verpflichtenden Meldung von Leerstand durch die Zweckentfremdenden andere Wege, dass die Verwaltung über Leerstand Kenntnis erlangt?
4. Wie oft wurden bisher Bußgelder für das Nichtanzeigen von Zweckentfremdung, speziell durch Leerstand, nach §13 Satz 2 der Regensburger Zweckentfremdungssatzung verhangen?
5. Wie oft wurden bisher Bußgelder nach §13 Satz 1 der Regensburger Zweckentfremdungssatzung, speziell für Leerstand über den angegebenen 3 Monaten, verhangen?
6. Wie viele Wohneinheiten (in Zahl und qm) gingen in den letzten Jahren durch einen Antrag auf Zweckentfremdung verloren und wie viel Ersatzwohnraum wurde geschaffen?
7. Gibt es Maßnahmen, um die Wirksamkeit der Zweckentfremdungssatzung zu messen und wenn ja, welche Kennzahlen liegen hierzu vor?
Mit freundlichen Grüßen,
Cassandra Andraschko
Stadträtin
