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Anfrage: Bezahlkarte für Flüchtlinge - Bilanz für Regensburg

Laura-Ann Neumann

Status: beantwortet

Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete – Bilanz für Regensburg 

Sehr geehrte Frau Neumann, mit Nachricht vom 11. Juli haben Sie aufgezeigt, dass die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete bereits zwei Jahre zurückliegt. Gerne beantworte ich den anlässlich dieses Zeitpunkts übermittelten Fragenkatalog. Des Weiteren möchte ich mich für Ihr Interesse an der Thematik bedanken.

1. Wie hoch waren seit der Einführung der Bezahlkarte im Jahr 2024 die Gesamtkosten für deren Einführung, Verwaltung und Betrieb in der Stadt Regensburg? 

Mit Einführung der Bezahlkarte sind grundsätzlich keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstanden. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Bezahlkarte werden seitens des Freistaat Bayern übernommen. Hiervon ausgenommen sind entstehende Kosten im Zusammenhang mit den in den Verwaltungen eingesetzten EDV-Fachverfahren. Seitens der Stadt Regensburg wird eine Schnittstelle zwischen dem AKDB-Fachverfahren OK.Sozius und der Bezahlkartensoftware eingesetzt. Die Beschaffung und Kostenabwicklung erfolgt hierbei durch das Amt für Informations und Kommunikationstechnik. Durch die Schnittstelle konnte eine Erleichterung der internen Arbeitsabläufe erreicht werden. Für die Implementierung der bidirektionalen Schnittstelle war im Jahr 2024 eine einmalige Ausgabe von 4.849 Euro brutto erforderlich. Daneben fallen jährliche Kosten in Höhe von 1.942 Euro brutto an.

2. Welche dieser Kosten wurden vom Freistaat Bayern übernommen und welche Kosten verblieben bei der Stadt Regensburg?

Wir bitten um eine möglichst detaillierte Aufschlüsselung der von der Stadt getragenen Kosten. Der Freistaat Bayern trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Bezahlkarte entstehen. Dies betrifft insbesondere die Kosten der Bezahlkartensoftware, den Bezahlkartenrohlingen sowie die Vergütungen des Zahlungsdienstleisters. Seitens der Stadt Regensburg sind nur die Kosten selbst zu tragen, welche das AKDB-Fachverfahren OK.Sozius sowie dessen Erweiterungen betreffen. Siehe hierzu auch die Ausführungen zu 1.

3. Welche konkreten Vorteile oder Verbesserungen hat die Stadtverwaltung seit Einführung der Bezahlkarte festgestellt? 

Vor Einführung der Bezahlkarte erfolgte die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG zum Teil über Barauszahlungen. Hierfür war es notwendig, in den Räumlichkeiten des Amtes für Soziales Bargeld in eigens hierfür beschafften Kassenauszahlungsautomaten vorzuhalten. Durch die Einführung der Bezahlkarte konnte das bisherige Prozedere aufgegeben bzw. durch die Bezahlkarte fortentwickelt werden. Durch den Wegfall der Bargeldbevorratung sehen wir insbesondere Vorteile bzw. Verbesserungen bei Gewährleistung der Arbeitssicherheit der eingesetzten Mitarbeitenden. Da keine Barauszahlungen mehr vorgenommen werden, erübrigen sich die mit Zahlstellen verbundenen Tages- und Monatsabschlüsse, was eine Arbeitserleichterung darstellt.

4. Wie bewertet die Stadtverwaltung den zusätzlichen Verwaltungs- und Personalaufwand, der durch die Einführung der Bezahlkarte entstanden ist? 

Durch die Nutzung der Bezahlkarte entstand kein zusätzlicher Verwaltungs- und Personalaufwand. Sowohl die Betreuung der früheren Kassenauszahlungsautomaten als auch der Bezahlkartensoftware erfolgt durch städtische Bedienstete.

5. Liegen der Stadtverwaltung wissenschaftliche Untersuchungen, Evaluationen oder verwaltungsinterne Auswertungen zur Wirkung der Bezahlkarte vor, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Verwaltungsvereinfachung oder Kosteneinsparung? 

Falls ja, bitten wir um eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse. Dem Amt für Soziales liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vor. Zu den Kosten siehe Punkt 6.

6. Wie hoch waren die jährlichen Verwaltungskosten für die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor Einführung der Bezahlkarte und wie hoch sind sie seit deren Einführung? 

Vor Einführung der Bezahlkarte erfolgte die Bereitstellung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Teil in Form von Barauszahlungen. Hierfür wurde seitens des Amtes für Soziales Bargeld in sogenannten Kassenauszahlungsautomaten vorgehalten. Der Betrieb der Kassenauszahlungsautomaten sowie deren Wartung/Reparaturen verursachte regelmäßig wiederkehrende Kosten. Die Ausgaben für Anschaffung und softwarebasierte Wartung fielen ausschließlich beim Amt für Informations- und Kommunikationstechnik an. Ebenso wurden Bargeldbewegungen zur Be- bzw. Entladung durch ein vertraglich beauftragtes Werttransportunternehmen durchgeführt. Dieses musste auch für die etwaige Störungsbeseitigung herangezogen werden, da die Mitarbeitenden im Wege der Zahlstellensicherheit keinen Zugriff auf das Innenleben der Kassenautomaten hatten. Durch die Bezahlkarte erübrigen sich nun die Ausgaben, die mit der Befüllung sowie Störungsbeseitigung der Kassenautomaten durch das beauftragte Unternehmen angefallen sind. Die lfd. Einsparung beziffert sich auf ca. 2.000 Euro jährlich. In der Gesamtschau ist durch den Wegfall der Bargeldbevorratung, den reduzierten Wartungsaufwand und Reparaturbedarf sowie den ausbleibenden Kosten des Werttransportunternehmens seitens des Amtes für Soziales von einem laufenden Kostenersparnis auszugehen. Für ein abschließendes Fazit müsste diese mit den Kosten für die beschaffte Schnittstelle gegenübergestellt werden (vgl. Nr. 1).

7. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung zu den Auswirkungen der Bezahlkarte auf die Lebensrealität, die gesellschaftliche Teilhabe und die Alltagsbewältigung der betroffenen Leistungsberechtigten vor? 

Wurden hierzu eigene Erhebungen oder Auswertungen durchgeführt? Das Amt für Soziales kann hierzu keine Einschätzung abgeben; Erhebungen und Auswertungen wurden nicht durchgeführt. 

8. Hat sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat Bayern oder auf anderem Wege für Änderungen an der Bezahlkarte oder für deren Abschaffung eingesetzt? Falls ja, welche konkreten Schritte wurden seit ihrer Einführung unternommen? Falls nein, warum nicht?

Welche weiteren Initiativen sind gegebenenfalls geplant? Seit meinem Amtsantritt am 01. Mai 2026 habe ich mich bisher gegenüber dem Freistaat Bayern nicht zur Bezahlkarte positioniert. Eine Veranlassung gab es bislang auch nicht. 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Thomas Burger 

Oberbürgermeister

 

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