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Anfrage: Standgebühren auf dem Bürger*innenfest

Cassandra Andraschko

Status: beantwortet

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

das Bürger*innenfest in Regensburg ist nicht nur wahnsinning gut besucht, es ist auch voll mit Ständen von verschiedenen Initiativen, Gastronomie & Co. 

Anfrage: 

Wie haben sich die Standgebühren auf dem Bürger*innenfest in den letzten Jahren entwickelt? Zahlen Initiativen und Gastronomien unterschiedliche Standgebühren? Wie werden die Standgebühren ermittelt? 

Alles Liebe,  

Cassandra Andraschko 

Antwort: 

Sehr geehrte Frau Andraschko,

für Ihr Interesse am Regensburger Bürgerfest möchte ich mich herzlich bedanken.

Aufgrund der Regensburger Modalitäten erfreut sich das Bürgerfest nicht nur bei den Besu-

chenden, sondern auch bei den Standbetreibenden außerordentlich großer Beliebtheit. Um die Vielfalt und Besonderheit dieses Ereignisses zu bewahren, herrschen sehr niedrigschwellige Regeln vor.

Das Kulturamt vergibt die Plätze für das Bürgerfest im Rahmen eines transparenten Ausschreibungsprozesses. Dieser findet typischerweise im Herbst des Vorjahres statt. Im Rahmen dieses Prozesses werden an diversen Plätzen (z.B. Jahninsel, Grieser Spitz, Keplerstr.) bereits Flächen für Vereine zu reduzierten Gebühren vordefiniert.

Nach Bewertung der eingegangenen Bewerbungen, bei der auch soziale, wie regionale Aspekte der Platzgestaltung bewertet werden, werden die Plätze entsprechend vergeben. Die

Organisation des Platzes (inkl. Standvergabe und Kulturprogramm) unterliegt den Vorgaben der Ausschreibung und ist dann selbständig von den Platzbetreibenden zu organisieren. Im Rahmen des Vertragsschlusses, sowie der Ausschreibung, wird auf die Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten

bei Bürger- bzw. Altstadtfesten hingewiesen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist die Richtlinie diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Der finanzielle Spielraum ist seit 2004 unverändert. Die Höhe der Standgebühren wird innerhalb dieses Rahmens von den Platzbetreibenden festgelegt. Letztere vereinnahmen auch die Standgebühren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Thomas Burger

Oberbürgermeister

 

Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten vom 24. Mai 1995 (AMBI. Nr. 26 vom 26. Juni 1995, geändert am 19.02.2004, AMBI. Nr. 13 vom 22. März 2004) (* Es handelt sich um verwaltungsinterne Richtlinien.) 

1. Widmung 

Bürgerfeste sind Veranstaltungen der Stadt Regensburg und Teil der Kulturpflege. Sie finden im Bereich der Altstadt und in Stadtamhof als kulturelle Straßenfeste statt. Bei den Bürgerfesten können Stände zugelassen werden, wenn sie der Versorgung der Besucher und Besucherinnen sowie der Information dienen. Zugelassen werden auch Verkaufsstände für künstlerische und handwerkliche Erzeugnisse und Flohmärkte. Dem Zweck des Bürgerfestes entsprechend müssen alle Stände dem Erscheinungsbild und Motto sowie der historischen Altstadt angepasst sein. 

2. Erlaubnis 

Die grundsätzliche Erlaubnis zur Nutzung des Bürgerfestbereiches erteilt das Kultur- und Fremdenverkehrsamt. Die für diese Nutzung vorgeschriebenen Genehmigungen erteilen die zuständigen Fachämter. 

3. Entgelt 

Für die Nutzung des Bürgerfestbereichs wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben, das der Finanzierung des kulturellen Programms und der sonstigen Kosten dieser Veranstaltung dient. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach Angebot, Größe und Gestaltung des Standes, Standort und sonstigen Anforderungen. Es beträgt beim Verkauf von 

a) künstlerischen und handwerklichen Erzeugnissen pro m2 Standfläche 10 bis 60 EUR 

b) alkoholischen Getränken (z.B. Bier, Wein , Sekt) und Tabakwaren pro m2 Standfläche 30 bis 150 EUR 

c) alkoholfreien Getränken (z.B. Kaffee, Limonaden, Säfte) pro m2 Standfläche 10 bis 30 EUR 

d) Imbiss pro m2 Standfläche 15 bis 250 EUR 

e) Speisen und Getränken an Ständen mit Sitzgelegenheiten oder Tischen pro m2 bewirtschafteter Sitz oder Stehfläche 10 bis 40 EUR 

f) Speisen und Getränken aus dem Lokal bei genehmigten Freisitzflächen pro m2 Freisitzfläche soweit nicht Sondernutzungserlaubnisse bereits vorliegen 10 bis 40 EUR 

Für die hier nicht aufgeführten Nutzungen werden die Entgelte nach vergleichbaren Tatbeständen bemessen. 

4. Ermäßigungen 

Das Entgelt kann ermäßigt werden , wenn 

a) die Nutzung durch gemeinnützige Vereine mit besonders förderungswürdig anerkannten Zielen (z.B. Arbe itkreis ausländischer Arbeitnehmer, Amnesty Inte rnational , Frauenhaus, Deutscher Kinderschutzbund, Soziale Initiativen, UNICEF u. a .) erfolgt. 

b) Standbetreiber ihre Verkaufserlöse für soziale oder karitative Zwecke zur Verfügung stelle n und dies entsprechend belegen. 1 13.11.1 STADT . REGENSBURG 

c) Standbetreiber zum kulturellen Programm beitragen und dies mit dem Verkaufserlös finanzieren. Die Höhe der Ermäßigung liegt im Ermessen des Kultur- und Fremdenverkehrsamtes. 

5. Tatbestand 

Ein Entgelt wird für jede befugte oder unbefugte Nutzung des Bürgerfestbereichs erhoben. 

6. Fälligkeit 

Das Entgelt wird mit der Genehmigungserteilung im voraus fällig. Es ist an die Stadt Regensburg oder die mit der Einhebung beauftragten Bediensteten der Stadt Regensburg zu entrichten. 

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