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Anfrage: Werbung an Bussen des RVV

Cassandra Andraschko

Status: beantwortet

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Herr Dr. Burger, 

ich hätte folgende Frage(n): 

Wer entscheidet welche Werbung auf den RVV Bussen abgebildet wird? 
Hat die Stadt die Möglichkeit, auf die Werbung auf den Bussen Einfluss zu nehmen? 
Kann die Stadt bestimmte Werbung einschränken? 

mit freundlichen Grüßen 

Cassandra Andraschko 

 

Antwort: 

Sehr geehrte Frau Andraschko, 

gerne komme ich auf Ihre Anfrage bzgl. der Werbung an Bussen zurück. 

Die Federführung bei der Vermarktung der Werbeflächen an den Bussen der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) obliegt dem Bereich Kommunikation. Die Abteilung hat dabei bestimmte Ausschlusskriterien zu berücksichtigen, die gemeinsam mit der Geschäftsführung sowie der Betriebsleitung erarbeitet worden sind. 

Folgende Ausschlusskriterien gibt es:· 

• Unternehmen des ÖPNV, außer der das Stadtwerk.Mobilität verbundene oder nahestehende Unternehmen 
• Bäder und Saunen einschließlich Badeorte, außer Einrichtungen von der das Stadtwerk. Bäder und Arenen 
• Veranstaltungsorte/ Arenen, außer Einrichtungen von der das Stadtwerk.Bäder und Arenen 
• Energieversorger und Wasserwerbung aller Art, außer Eigenwerbung der REWAG KG 
• Telekommunikationsgesellschaften, außer R-KOM; evtl. nach Absprache Ausnahmen 
• Politische Werbung oder Inhalte • Religiöse Werbung oder Inhalte 
• Werbung mit sexuellem Inhalt und Hintergrund 
• Tabakwaren aller Art • Spirituosen 
• Glücksspiel 

Die maximale Belegung der Werbeflächen (vor allem im Bereich der Fenster) sind im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA)-Vertrag hinterlegt, den die Stadt Regensburg mit der SMO geschlossen hat. Dieser gilt auch für Busse von Subunternehmern, die in deren Auftrag fahren. Die Stadt Regensburg kann sich auf die Ausschlusskriterien und den ÖDA-Vertrag berufen, was jedoch vom zuständigen Bereich bereits sorgfältig geprüft wird.

mit freundlichen Grüßen

Thomas Burger
Oberbürgermeister

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