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Antrag: Keine Strafanzeige für das Fahren ohne Fahrschein – Armut bekämpfen statt Arme bekämpfen!

Sebastian Wanner

Die Linke beantragt, dass die Stadt mit den ihr möglichen Mitteln auf den RVV einwirken soll, damit dieser keine Strafanträge mehr bei wiederholtem Schwarzfahren stellt.

Keine Strafanzeige für das Fahren ohne Fahrschein – Armut bekämpfen statt Arme bekämpfen! 

Die Stadt Regensburg setzt sich mit allen Möglichkeiten, insb. über den Aufsichtsrat des RVV, dafür ein, dass der RVV keine Strafanzeige nach § 265a StGB beim Fahren ohne gültigen Fahrschein erstattet. Bereits gestellte Strafanträge/Strafanzeigen sollen nach Möglichkeit zurückgenommen werden.

Begründung: 

Die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne ein gültiges Ticket ist in Deutschland nach § 265a StGB eine Straftat, die mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird. 

Neben dem Erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) von 60 € können Verkehrsunternehmen (etwa bei wiederholten Vergehen) einen Strafantrag stellen, woraufhin meistens Geldstrafen verhängt werden. Können diese nicht beglichen werden, drohen ersatzweise Gefängnisstrafen (die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen). In Deutschland verbüßen Schätzungen zufolge etwa 56.000 Menschen jährlich Ersatzfreiheitsstrafen– davon rund ein Viertel aufgrund von Fahren ohne gültigen Fahrausweis.1

Studien ergeben, dass durchschnittlich jede 7. Strafanzeige aufgrund von §265a StGB in einer Ersatzfreiheitsstrafe resultiert.2 Die Kosten für Strafverfolgung und Vollstreckung der Gefängnisstrafen sind im Verhältnis zu den “erschlichenen” Leistungen unverhältnismäßig hoch. Bundesweit wird davon ausgegangen, dass im Justizvollzug bis zu 200 Millionen Euro für die Strafverfolgung dieses Delikts aufgewendet werden.3 Dieses Geld kann und sollte sinnvoller investiert werden. 

Die juristische Praxis bei vergleichbaren Vergehen wie Falschparken zeigt zudem, dass mildere Mittel ausreichend sind und die strafrechtliche Verfolgung eines vergleichsweise trivialen Vergehens eine erhebliche Ressourcenverschwendung darstellt. Des Weiteren bleibt die Regelung zum erhöhten Beförderungsentgeltes – das heißt die zivilrechtliche Sanktionierung, bei Fahren ohne Fahrschein bestehen, das Aussetzen des Strafantrags stellt daher zu keinen Anreiz, regelmäßig ohne Fahrschein zu fahren.

Zwar besteht die Möglichkeit, die Geldstrafe, statt durch eine Ersatzfreiheitsstrafe, mit gemeinnütziger Arbeit sogenannter „Freier Arbeit“ zu tilgen.4 Diese Option wird jedoch nur auf Antrag bei der zuständigen Strafvollstreckungsbehörde gewährt, welcher innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Strafantrittsladung erfolgen muss. Viele der Betroffenen verfügen jedoch nicht über die nötigen Kenntnisse zur Stellung eines solchen Antrages. Menschen ohne festen Wohnsitz oder ohne ausreichende Deutschkenntnisse sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen haben somit kaum eine Chance, den entsprechenden Antrag fristgerecht zu stellen. Außerdem ist es für diese Menschen oft ebenfalls schwierig, entsprechende Arbeitsangebote wahrzunehmen. Der Deutsche Caritasverband schreibt dazu in seiner 2024 erschienenen Stellungnahme zum Straftatbestand §265a StGB: „Aus unseren Einrichtungen und Diensten sind viele Fälle bekannt, in denen Menschen mit multiplen Problemlagen durch eine Ersatzfreiheitsstrafe, auch für Fahren ohne Fahrschein, ihre prekäre Situation noch weiter verschlechtert haben und ein noch größeres Elend entstanden ist.“5

Die Gefängnisstrafen fürs Fahren ohne Ticket stehen auch bundespolitisch seit langem in der Kritik und veranlassten 2024 das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann dazu, einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Fahren ohne Ticket vorzulegen.6 Das Gesetz scheiterte jedoch am frühzeitigen Regierungsende der Ampelkoalition. Damit steht eine zeitnahe Gesetzesreform aus. Um das Problem in unserer Stadt kommunal zu lösen, ist der Verzicht auf Strafanträge ein geeignetes und effektives Mittel. Die Verabschiedung des Antrags hätte eine bedeutende Entlastung der der Justiz (Gerichte, Polizei und Justizvollzugsanstalten) zur Folge. Eine Entlastung der Justiz erhoffen sich auch die Bundesrechtsanwaltskammer7, der Deutscher Anwaltverein8 und der Deutsche Richterbund9 von einer Entkriminalisierung. Sie betonen zudem, dass die derzeitige Rechtsprechung dem Ultima-Ratio Prinzips des Strafrechts entgegenstehe. Die dadurch gebundenen Kapazitäten könnten wesentlich sinnvoller für die Ermittlung und Verurteilung von anderen Straftaten eingesetzt werden. 

Der Straftatbestand ist bereits jetzt als Antragsdelikt ausgestaltet. Der Bundesgesetzgeber überlässt also dem/der Geschädigten die Entscheidung, die Straftat strafrechtlich verfolgen zu lassen oder davon abzusehen. Der Antrag steht somit im Einklang mit dem geltenden Recht und stellt keine Umgehung der bundesrechtlichen Regelung dar. Da es sich bei der § 265a StGB um ein Antragsdelikt handelt, wird die Staatsanwaltschaft ohne Erstattung eines Antrags seitens des Verkehrsbetriebes nicht tätig. Somit kann bei Aussetzen der Anträge die Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis auf kommunaler Ebene durch die Verkehrsbetriebe vorangetrieben werden. Dieser Umgang wird bereits erfolgreich in mehreren Städten, darunter Bremen10, Düsseldorf11, Köln12, Leipzig13, Dresden14, Potsdam15, Frankfurt16 und Kiel17 praktiziert . Bei einer Untersuchung der Fahrgastquote, die bei Ticketkontrollen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurde, ist in Köln zudem erhoben worden, dass sich seit dem Stopp der Strafanträge keineswegs die Zahl ticketloser erfolgreiche Fahrgäste erhöht hat. Die Quote ist sogar im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht gesunken.18

Auch bei einer Einstellung der Strafanträge hat das Fahren ohne Ticket Konsequenzen: Weiterhin wird bei Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Hieraus ergibt sich eine Abschreckungswirkung. Bei ausbleibender Zahlung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen weitergeleitet, es folgen Mahnungen, SchufaEinträge und ggf. Pfändungen. In ihrer Öffentlichkeitsarbeit konzentrieren sich Verkehrsunternehmen auf ebendiese Sanktion und nicht auf mögliche strafrechtliche Folgen. Offenbar wird auch dort die abschreckende Wirkung eines erhöhten Beförderungsentgelt höher gewichtet als die Abschreckung durch das Strafrecht. 

Als Stadt sollten wir nun handeln und die in unserer Macht stehenden Möglichkeiten nutzen!

 


1 Deutschlandfunk, 2022, abgerufen unter https://www.deutschlandfunk.de/strafrecht-geldstrafegefaengnis-ersatzfreiheitsstrafe-100.html

2 Kriminologin Dr. Nicole Bögelein kriminologie.unikoeln.de/sites/kriminologie/UzK_2015/dokumente/publikationen/Boegelein_EFS-eine-entbehrlicheSanktion.pdf S.57 

3 Friedrich Ebert Stiftung, Arbeitsgruppe Sanktionenrecht 2022, abgerufen unter: Art 293 EGStGB - Einzelnorm S.2 und Tagesschau, 2018, abgerufen unter: Staat zahlt Millionen für Schwarzfahrer im Knast | tagesschau.de 

4 Gesetze im Internet: Art 293 EGStGB - Einzelnorm 

5 Stellungnahme Deutsche Caritas 2024. Abrufbar unter: https://shorturl.at/bw8rI

6 Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafrechts u.A. Herabstufung von Fahren ohne Ticket zur OWi: https://fragdenstaat.de/dokumente/250040-entwurf-eines-gesetzes-zur-modernisierung-des-strafrechts/

7 Stellungnahme BRAK November 2023. Abrufbar unter: https://www.brak.de/fileadmin/05_zur_rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmendeutschland/2024/stellungnahme-der-brak-2024-19.pdf

8 Pressemitteilung Deutscher Anwaltverein August 2024. Abrufbar unter: https://anwaltverein.de/de/newsroom/pm-36-24-fahren-ohne-fahrschein-die-justiz-ist-kein-inkassobuero

9 Stellungnahme Deutscher Richterbund Juni 2023. Abrufbar unter: www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2023/DRB_230614_Stn_Nr_14_OEffentl._Anhoerung_ RA_Bundestag_Befoerderungserschleichung.pdf

10 Bremen: https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/schwarzfahrer-sollen-in-bremen-nicht-mehr-insgefaengnis-doc7rtsz1qcx5g12gg0w59e

11 Düsseldorf: https://www.ddorf-aktuell.de/2023/06/15/duesseldorf-cdu-und-afd-stimmen-gegen-antragauf-strafverfolgung-bei-fahren-ohne-ticket-zu-verzichten/

12 Köln: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwarzfahren-koeln-100.html

13 Leipzig: https://www.radioleipzig.de/beitrag/leipziger-stadtrat-beschliesst-straf-freiheit-fuerschwarzfahrer-860619/

14 Dresden: https://www.tag24.de/dresden/keine-strafanzeigen-mehr-ist-schwarzfahren-bald-nur-nocheine-bagatelle-3218610

15 Potsdam: https://www.maz-online.de/lokales/potsdam/potsdam-kein-gefaengnis-mehr-fuersschwarzfahren-BR4YMSAXZNDDXC7UKZKIGKHSSQ.html

16 Frankfurt: https://taz.de/Auf-Antrag-der-Linken/!6114540/ 

17 Kiel: https://www.shz.de/deutschland-welt/schleswig-holstein/artikel/kiel-die-anzeigenfreiheit-beimschwarzfahren-reicht-noch-nicht-49602997

18 Zahlen Kölner Verkehrsbetriebe: https://www.radiokoeln.de/artikel/weniger-schwarzfahrer-in-der-kvbunterwegs-2272485.html

 

 

 

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