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Antrag: Niederschriften der Plenumssitzungen

Sebastian Wanner

Ergebnis: Abgelehnt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

wir beantragen hiermit eine Änderung der Geschäftsordnung (§ 38 Abs. 6).
Der § 38 Abs. 6 der Geschäftsordnung (Niederschrift) soll folgendermaßen ergänzt werden (markiert): 

Die Niederschrift soll spätestens 9 Wochen nach der Sitzung in den Räumlichkeiten des zentralen Sitzungsdienstes zur Einsichtnahme durch die Stadtratsmitglieder aufgelegt werden. Ist die Niederschrift nach 9 Wochen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, so verbleiben die unter § 23 Abs. 4 dieser Geschäftsordnung in der Online-Mediathek 
abgelegten Aufnahmen so lange online, bis die Niederschrift der Öffentlichkeit vorliegt. Die Stadtratsfraktionen und Einzelstadträte werden per E-Mail alsbald über die Fertigstellung der Niederschriften über die Plenumssitzungen sowie über die Sitzungen von Ausschüssen, denen sie als Mitglied angehören, informiert und auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. 

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