Anfrage: Kürzungen beim Wohngeld – wie hart trifft es die Regensburger*innen und den städtischen Haushalt?
Status: unbeantwortet
Status: unbeantwortet
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des
Wohngeldes beschlossen.
1. Vorgesehen sind ab dem 1. Januar 2027 unter anderem
die Aussetzung der turnusmäßigen Wohngelderhöhung, eine Halbierung der
Heizkostenkomponente sowie eine Verschärfung der Berechnungsformel. Bundesbauministerin Verena Hubertz hat öffentlich erklärt, dass die Kürzungen alle bisherigen Wohngeldempfänger*innen betreffen werden und rund ein Drittel der Haushalte aus dem Leistungsbezug herausfallen könnte
2. Der Deutsche Mieterbund (DMB) geht von 500.000 Haushalten bundesweit aus, die im Zuge der Reform aus dem Wohngeld fallen
3. Sozialverbände wie der Paritätische Gesamtverbandkritisieren die Pläne scharf und warnen vor einer faktischen Leistungskürzung zulasten einkommensschwacher Haushalte. Fällt der Anspruch auf Wohngeld weg oder sinkt er spürbar, ist absehbar, dass bei einem Teil der betroffenen Haushalte das Risiko von Mietrückständen, Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit steigt, oder sie auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII ausweichen müssen. Bei Leistungen des SGB II wären das kommunal mitfinanzierte Kosten der Unterkunft.
Selbst die Bundesregierung spricht im Gesetzesentwurf von Mehrausgaben im SGB II in Höhe von 74 Millionen Euro, die auf die Kommunen entfallen.
Die Kürzungen treffen Regensburg besonders hart. Da die Mietpreise weiter explodieren ist ein Umzug in eine günstigere Wohnung illusorisch. Den aktuell noch Wohngeldberechtigten wird zum Teil nichts anderes übrigbleiben als Grundsicherung zu beantragen. Dadurch wird die Armutssituation weiter verschärft und der städtische Haushalt wird über die Kosten der Unterkunft zusätzlich belastet. Vor diesem Hintergrund bitten wir daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Regensburger Haushalte beziehen derzeit Wohngeld (Stichtag: 31. August 2026)?
2. Wie viele davon wären nach vorliegenden Berechnungen bzw. Schätzungen der Stadtverwaltung von den geplanten Kürzungen betroffen oder würden ihren Anspruch vollständig verlieren?
3. Welche Mehrausgaben erwartet die Stadtverwaltung bei den Kosten derUnterkunft im Rahmen von Grundsicherung/Bürgergeld (SGB II), sollte ein Teil der bisherigen Wohngeldhaushalte in die Grundsicherung fallen?
4. Liegen der Verwaltung Prognosen zur Zahl der Regensburger Haushalte vor, die infolge der Reform künftig auf ergänzende oder ersetzende kommunale bzw. kommunal mitfinanzierte Sozialleistungen angewiesen sein werden?
5. Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung auf die Zahl der von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Menschen in Regensburg und mit welchem zusätzlichen Mittelbedarf ist bei der Wohnungslosenhilfe zu rechnen?
6. Beabsichtigt der Oberbürgermeister, sich gegenüber dem Bund gegen die geplanten Kürzungen zu positionieren, etwa über den Bayerischen Städtetag oder den Deutschen Städtetag?
7. Welche kommunalen Handlungsspielräume sieht die Verwaltung, um negative Folgen der Bundeskürzungen für Regensburger Bürger*innen abzufedern, und welche Kosten wären damit für die Stadt verbunden?
Mit freundlichen Grüßen,
Cassandra Andraschko
